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Zusammenstellung der 1 Euro Bildseiten der ersten 12 Teilnehmerstaaten der EWU 

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Auf dem Bild zu sehen, die Bildseiten / Motive der 1 Euro Münzen der 12 Euro Basisstaaten im Münzengerl Münzarchiv Bildseite der 1 € Münze aus Deutschland mit dem Deutschen Bundesadler - Klicken für mehr Informationen ... Die Kopfseite der 1 Euromünze aus Finnland zeigt 2 Singschwäne. Klicken Sie für die Numisdaten... Der Baum im Hexagon auf der Rückseite der 1 Euro Münze aus Frankreich. Klicken Sie um die Münzdaten abzurufen.... Die griechische 1 Euro / ευρ? Münze zeigt auf der Bildseite eine Eule. Klicken Sie für die technischen Münzdaten... Die keltische Harfe auf der Bildseite der 1 Euro Kursmünze aus Irland. Klicken Sie für weitere Daten zur Münze... Der Vitruvian Man auf der 1 € Umlaufmünze aus Italien. Klicken Sie für weitere Informationen... 1 Euro Luxemburg mit dem Portrait von Großherzog Henri. Klicken Sie für die Numisdaten... Auf der 1 € Bildseite von Holland ist Königin Beatrix abgebildet. Erfahren Sie mehr... 1€ Österreich nominal mit dem Portrait von Wolfgang Amadeus Mozart. Weiterlesen... Die Bildseite auf dem portugisischen 1 Euro Stück zeigt uns das königliche Siegel von 1142. Klicken Sie um mehr zu erfahren... König Juan Carlos ist auf den 1€ Münzen Spaniens abgebildet. Klicken Sie für Details zur Münze... 1 Euro, Belgien mit dem Portrait von König Albert II. Erfahren Sie, wann die Darstellung abgeändert wurde... ZoomAnsicht: Klick mich groß!

 

Die Euro Währungsumstellung

Die Währungsumstellung wurde zu einem einheitlichen Umstellungskurs durchgeführt, der gemäß Euro-Einführungsverordnung mit einer Genauigkeit von sechs signifikanten Stellen (zum Beispiel 1 Euro = 1,97738 DM) anzuwenden war.
 
Wegen dem einheitlichen Umstellungskurses blieb die Kaufkraft erhalten. Daher kann man nicht von einer Währungsreform sprechen. Allerdings war nicht auszuschließen, dass es aufgrund von "krummen" Euro-Preisen nach der Umstellung zu einem veränderten Preisgefüge kam.
 
Der Verbraucher wurde hier aber durch den Wettbewerb im Einzelhandel vor systematischen Preiserhöhungen weitgehend geschützt. Aufgrund des Prinzips der Vertragskontinuität umfasst die Währungsumstellung übrigens kein außerordentliches Kündigungsrecht langfristiger Verträge etwa aufgrund eines Fortfalls der Geschäftsgrundlage. Der genaue DM-Euro-Umstellungskurs wurde zum Jahresende 1998 bekannt gegeben. Die Währungsumstellung wurde phasenweise zwischen dem 1.1.1999 und spätestens dem 30.6.2002 durchgeführt.

Ängste der Bevölkerung in Bezug auf die Euroumstellung haben sich am Beispiel von Griechenland allerdings als begründet erwiesen. So machen sich zunehmend mehr Leute Sorgen wegen der Euro- und Finanzkrise und befürchten im schlimmsten Fall eine Rezession.
 

Vorbereitung auf das Euro Umstellungsverfahren

Mit dem Beginn der dritten Stufe der EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) stellte sich für diejenigen Anleihen, die auf Währungen der Teilnehmerländer lauteten, vor allem die Aufgabe der Umstellung auf Euro. Für die dem deutschen Recht unterliegenden Schuldtitel der öffentlichen Hand und der handelbaren Anleihen anderer Emittenten ist dies im "Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibung auf Euro" geregelt.
 
Danach wurden auf D-Mark lautende und als Bundes-Anleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen gehandelte Buchschulden des Bundes, die nach dem 20.1.1999 zur Rückzahlung fällig wurden, mit Wirkung vom 1.1.1999 auf Euro umgestellt. Schuldtitel anderer öffentlicher oder privater Emittenten konnten ebenfalls ab dem 1.1.1999 umgestellt werden. Die Entscheidung über den tatsächlichen Zeitpunkt einer Umstellung traf jedoch der Emittent, der auch die Kosten zu tragen hatte. Spätester Umstellungszeitpunkt war der 1.7.2002. In Deutschland war das Votum für den Euro eindeutig.

Die Umstellung in Deutschland wurde nach der "Ein-Cent-Methode" durchgeführt, bei der die neuen Nominalbeträge nach Umrechnung in Euro durch kaufmännische Rundung auf einen Cent genau bestimmt werden. Frankreich stellte seine Staatsschuld dagegen nach der "Ein-Euro-Methode" um. Dabei wurde der Nominalbetrag nach Umrechnung auf den nächst kleineren ganzzahligen Betrag in Euro abgerundet. Zur Kompensation für die Abrundung erhielt der Gläubiger einen Barausgleich.

Von der Umstellung unberührt blieben der Wert, die Laufzeit, der Zinssatz sowie die Zinsfälligkeit der umzustellenden Anleihen (Grundsatz der Vertragskontinuität). Jedoch konnten die handelbaren Nominalbeträge - bei entsprechendem Wertausgleich - neu festgesetzt und die Zinsberechnung an die europäischen Handelsgepflogenheiten angepasst werden. Damit bestand die Möglichkeit zu einer Angleichung zwischen den Teilnehmerländern, was einen wichtigen Faktor zur Steigerung der Liquidität des europäischen Anleihemarktes darstellte.
Eine möglichst schnelle und umfassende Umstellung von Staatsschulden zielte darauf, bereits zu Beginn der dritten Stufe der EWWU einen möglichst liquiden Markt für Euro-Staats-Anleihen zu schaffen. Aus demselben Grund wurden Neuemissionen ab Januar 1999 nur noch in Euro begeben. Die beiden wichtigsten Emittenten für Anleihen in den Ländern der EWWU waren der deutsche und der französische Staat. Anleihen dieser Emittenten galten für die bisherigen Währungsräume als Benchmark, das heißt als Richtwerte für alle übrigen Anleihen sowie Basisinstrumente für Derivate wie Futures und Optionen.
 

Vergemeinschaftete Geldpolitik

 Um möglichen Arbeitsmarkteffekten der EWU auf die Spur zu kommen, musste zunächst bedacht werden, dass sich mit der Einführung der Europäischen Währungsunion zwei Aspekte völlig änderten. Zum einen wurde die Geldpolitik der nationalen Verantwortung entzogen und auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Des Weiteren entfiel der nominale Wechselkurs als potenzielles Instrument zur Abfederung unterschiedlicher wirtschaftlicher Entwicklungen zwischen den an der EWU beteiligten Volkswirtschaften. Im Hinblick auf die in der EWU nunmehr vergemeinschaftete Geldpolitik hatte sich für die Länder nichts geändert, deren Zentralbanken bisher schon eine konsequent an der Stabilität des Geldwerts orientierte Geldpolitik betrieben hatten. Die Deutsche Bundesbank stand als Vorbild für eine solche Geldpolitik und vieles sprach dafür, dass die EZB einen ähnlich stabilitätsorientierten Kurs einschlug. In anderen Ländern hatte es jedoch in der Vergangenheit mitunter Ansätze für Versuche gegeben, mit etwas mehr Inflation eine geringere Arbeitslosigkeit herbeizuführen. Kurzfristige mag dies in dem einen oder anderen Fall zwar gelungen sein, aber schließlich führte kein Weg an der Erkenntnis vorbei, das diese Beschäftigungsgewinne zum größten Teil nur Scheinblüten darstellten und sich eine solchermaßen beschäftigungsorientierte Geldpolitik nicht auszahlt.


Entfallende Wechselkursflexibilität

Weniger eindeutig waren die möglichen Arbeitsmarkteffekte einzuschätzen, die sich aufgrund des nicht mehr existierenden nominalen Wechselkurses innerhalb der EWU ergaben. Hierbei lag die Betonung auf dem Wort "nominal". Zwar gibt es in der EWU keine unterschiedlichen Währungen mehr wie den Französischen Franc und die D-Mark (deren Austauschverhältnis als nominaler Wechselkurs bezeichnet wird), wohl aber sind unterschiedliches Preisniveau in Frankreich und Deutschland denkbar. Mit anderen Worten, der nominale Wechselkurs nahm in der EWU den Wert eins an, weil der Euro in Frankreich derselbe ist wie in Deutschland.
Auf den ersten Blick brachte der Wegfall des nominalen Wechselkurses eine Reihe von Vorteilen, verbunden mit positiven Arbeitsmarktwirkungen. Die Reisenden sparten Kosten des Währungsumtauschs und die Unternehmen brauchten sich nicht mehr mit teuren Kurssicherungsgeschäften gegen das Wechselkursrisiko abzusichern. Die Bürger konnten die ersparten Transaktionskosten für andere Käufe verwenden, die Unternehmen wurden aufgrund der Kontenentlastung wettbewerbsfähiger. Es entfiel allgemein die Unsicherheit über die Wechselkursentwicklung, deren Kosten schwer zu quantifizieren sind. Zu bedenken ist jedoch, dass dies nur innerhalb der EWU gilt, nicht aber gegenüber anderen Währungen wie dem US-Dollar oder dem japanischen Yen.

Europäische Währungsunion
Vielfach wurde argumentiert, den eben genannten möglichen Vorteilen eines entfallenden nominalen Wechselkurses stehe ein gravierender Verlust gegenüber: Mit dem nominalen Wechselkurs sei der nationalen Wirtschaftspolitik ein wichtiges Instrument aus der Hand genommen, um die Wirkung unerwünschter wirtschaftlicher Störungen ("Schocks") auf die inländische Volkswirtschaft abzufedern. Wenn beispielsweise die heimische Lohnpolitik zu hohe Lohnabschlüsse tätigt und aufgrund steigender Lohnstückkosten die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen sinkt, dann könnten - so das Argument - die unerwünschten Folgeeffekte etwa in Form von Arbeitsplatzverlusten durch eine Abwertung der heimischen Währungen verhindert werden. Da in der EWU der nominale Wechselkurs nicht mehr als "Schockabsorber" zur Verfügung steht, ist eine erhöhte Flexibilität der inländischen Volkswirtschaft erforderlich, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu bewerkstelligen. Diesem Argument ist eine gewisse Relevanz nicht abzusprechen, jedoch sollte es auch nicht überbetont werden. Dies ergibt sich aus drei Gründen. Erstens ist es eine Illusion zu glauben, mit dem Anpassungsinstrument "nominaler Wechselkurs" ließen sich die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen vermeiden. Letztlich trägt das betreffende Land die Anpassungslast, bestenfalls kann es sich etwas Zeit erkaufen.
Zweitens hat der nominale Wechselkurs der D-Mark in der Vergangenheit kaum als "Schockabsorber" gedient. Drittens kommt es auf die Art des Schocks an. Insofern waren Bedenken nicht angebracht. Wenn diese wirtschaftliche Störung die EWU-Länder in etwa gleichem Ausmaß treffen, dann ändert sich so viel nicht.

 

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